Inhalt

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)

Im mobilen Sonderpädagogische Dienst, der nach § 4c Absatz 3 des sächsichen Schulgesetzes eingerichtet wurde, arbeiten an unserer Schule sonderpädagogisch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. Die Mitglieder des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes werden mit dem Verfahren zur Beratung und zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf beauftragt. Dies umfasst Beratungen im vorschulischen sowie schulischen Bereich unter Einbeziehung von Eltern und Lehrern. Ihre Aufgabe ist es, in den Kitas und Schulen zu hospitieren, um das weitere Vorgehen miteinander abzustimmen. Lässt sich ein sonderpädagogischer Förderbedarf erkennen, wird das Verfahren zur Feststellung des Förderschwerpunktes eingeleitet. Die Beauftragung erfolgt durch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Zwickau.

Kontakt erfolgt über die Schule.